Wie ein Stück Plastik zwischen „sicheren“ und „sicherheitsgefährdenden“ Subjekten unterscheidet
„[W]enn wir jetzt auch nicht die Ausweise hätten, wir uns auch nicht registriert hätten vorne, wenn wir jetzt einfach so hier drinstehen würden und keine Ahnung und würden die Ausweise nicht offen tragen, dann würde einer vom Luftfahrt Bundesamt [LBA| reinkommen und sagen so, hey wer seid ihr beiden denn? Und wir nur so: Ja ey hey, keine Ahnung, sorry, wir sind Studenten, wir stehen hier nur so rum. Dann würde er eine Meldung machen und dann wäre alles was hier [in der Lagerhalle] drinsteht sofort mit einem Schlag unsicher. Weil wir könnten ja was gemacht haben. Unabhängig auch davon, wenn wir auf der Kamera sind, wir haben nichts angefasst, hatten unsere Hände immer in der Hosentasche, dann ist alles, mit einem Schlag unsicher. [...] Und ta daa, einmal das ganze Lager durchs X-Ray [das Röntgengerät] ziehen. Das ist halt richtig scheiße.“1
Alex2 und ich stehen in einer der Lagerhallen des ca. 53.000 Quadratmeter umfassenden Luftfrachtzentrums am Münchner Flughafen, in der die Spedition LogFreight die Frachtstücke ihrer Kunden zwischenlagert und abfertigt. Die Halle ist, entgegen meiner Erwartung, nicht von Absperrungen oder Zäunen umgeben, die den Zugang zu 12.000 Quadratmeter Lagerraum begrenzen könnten. So kann man beispielsweise einfach mit dem Auto an der Lagerhalle vorbeifahren und sich zwischen den Gebäuden frei bewegen. Auch der lokale Luftsicherheitsbeauftrage von LogFreight in München, Herr Ohm, äußert sich skeptisch über diese Zugangsmöglichkeiten: „So einfach wie man hier am Münchner Flughafen in die Frachtgebäude reingehen kann, in die Hallen reingehen kann - die Hallen stehen ja völlig frei. Das ist ja ne freie Zufahrtsstraße vor der Halle, hinter der Halle - also sowas gibt’s ehrlich gesagt an anderen Flughäfen nicht“ (Ohm, 20.06.2016). Trotzdem: Komplett frei zugänglich, wie es auf den ersten Blick scheint, ist das Frachtterminal nicht. Dafür sorgt ein Stück Plastik.
Öffentlicher Raum?
Gerade bei meinem ersten Besuch im Frachtterminal habe ich permanent das Gefühl, mich in für Privatpersonen verbotenem Raum aufzuhalten. So werde ich im öffentlichen Bereich, dem Platz vor den Lagerhallen, von Beschäftigten misstrauisch beäugt und sogar zurechtgewiesen. Ein Gabelstaplerfahrer weist mich mit erhobenem Zeigefinger darauf hin, dass ich hier keine Fotos machen dürfe. Wo darf ich mich bewegen? Muss ich mich irgendwo anmelden?
Der erste Eindruck, ein „unsicheres“ Subjekt, eine potenzielle Sicherheitsgefährdung zu sein, bestätigt sich im Verlauf meiner Besuche des Luftfrachtzentrums. Beispielsweise bei meinem Besuch der Lagerhalle mit der Geschäftsführerin von SecTester, einem Dienstleistungsunternehmen, das die Sicherheitskontrollen der Luftfracht durchführt. Um mir die Arbeit der Luftsicherheitskontrollkräfte an den Röntgenanlagen ansehen zu können, muss ich mich am Empfangstresen in der Lagerhalle anmelden und bekomme einen Ausweis ausgestellt. Erstaunlich ist dies, da die Röntgenanlage keine fünf Meter von dem Empfangstresen entfernt ist und ich somit für die gesamte Zeit meines Aufenthalts im Blickfeld der Beschäftigten bin.
Zudem bewege ich mich nicht alleine im Sicherheitsbereich, sondern stets mit der Luftsicherheitsbeauftragten, die mich nicht aus den Augen verlieren darf. Indem mein Besuch am Tresen aber schriftlich festgehalten wird, wird nachvollziehbar, dass ich an diesem Tag dort war. Ich werde registriert. So erfahre ich also sowohl im sicherheitssensiblen Bereich, in welchem sich die „sichere“ Luftfracht befindet, als auch im öffentlichen Bereich vor der Lagerhalle Rollenzuschreibungen, die mich als potenziell sicherheitsgefährdendes Subjekt adressieren.
Dokumentierte Zuverlässigkeit
Wie aber wird man zu einem „sicheren“ Subjekt, das sich frei im Bereich des Luftfrachtgebäudes bewegen darf? Obwohl die Aufgabenbereiche und Beschäftigungen der Personen, die sich im Rahmen der sicheren Lieferkette im Luftfrachtterminal bewegen, sehr verschieden sind, können die Prozesse, die diese Personen zu „sicheren“ Subjekten machen, auf einen gemeinsamen Nenner heruntergebrochen werden: Sowohl die Beschäftigten der untersuchten Spedition als auch die Mitarbeiter_innen des Dienstleistungsunternehmens SecTester werden vor dem Beginn des Beschäftigungsverhältnisses überprüft.3
Grundlegend für eine erfolgreiche Überprüfung der Beschäftigten ist ein lückenloser Lebenslauf. Es muss genau nachvollzogen werden können, wo sich jemand in den letzten Jahren aufgehalten hat und welcher Beschäftigung er nachgegangen ist. Der zentrale Luftsicherheitsbeauftrage der Spedition LogFreight, Herr Schmidt, erklärt im Luftsicherheitsaudit am 27. Juni 2016, dass bereits kleinste Lücken, etwa nach dem Abschluss des Abiturs bis zum Studium, Probleme bereiten können: Hängt man hier zum Beispiel fünf Monate auf der Couch rum, wird dies bereits schwierig. Lücken im Lebenslauf ziehen eine strengere Kontrolle der Person nach sich, beispielsweise mittels eines polizeilichen Führungszeugnisses, der Schufa oder des Arbeitsamtes.
Bei positiver Überprüfung wird ein Dokument ausgestellt, welches für fünf Jahre gültig ist und den/die Beschäftigte_n als zuverlässige, bzw. „sichere“ Person einstuft. Nun kann ihr/ihm ebenfalls ein Ausweis ausgestellt werden. Der/Die Beschäftigte darf nun Zugang zu sicherheitssensiblen Daten oder zur Luftfracht selbst haben. Es ist also letztlich das Dokument, das die erfolgreiche Überprüfung der Person belegt, das über „zuverlässige“ und „unzuverlässige“ Subjekte entscheidet. Dieses Dokument kann als Pivotelement in der Unterscheidung verschiedener Personen, die sich im Bereich des Luftfrachtterminals aufhalten, verstanden werden.
Verschwimmende Grenzen
Ich besitze keinen Ausweis und zähle damit im Raum des Luftfrachtterminals zu den „potenziell sicherheitsgefährdenden“ Subjekten. Dies gilt auch für den Raum vor den Lagerhallen, wie die Zurechtweisung des Gabelstaplerfahrers zeigt. Durch nichtvorhandene physische Grenzen verschwimmen sicherheitssensible und öffentliche Räume. Bemerkenswert erscheint mir, wie viel Vertrauen in diese Dokumente im Bereich der Luftfrachtgebäude besteht. Vergleicht man dazu die Prozeduren im Bereich der Passagier_innenterminals des Flughafens, so müssen hier alle Beschäftigten, auch die Mitarbeiter_innen der Sicherheitsfirma, welche die Passagier_innensicherheitskontrollen übernehmen und ebenfalls geprüft sind, dennoch durch eine den Passagier_innenkontrollen entsprechende Sicherheitsschleuse, bevor sie mit ihrer Arbeit beginnen dürfen.
Sie werden also tagtäglich situationsbezogen erneut überprüft. Zudem müssen jene, die vor dem 29.04.2010 im luftsicherheitsrelevanten Bereich tätig waren und einmal auf ihre Zuverlässigkeit überprüft wurden, ihre Berechtigung nicht alle fünf Jahre erneuern. Sie genießen im Vergleich zu den später eingestellten Mitarbeiter_innen Bestandsschutz. Am Frachtterminal sind es also weder Sicherheitskontrollen mit Metalldetektoren noch physische Barrieren wie Zäune, welche die Unterscheidung von „sicheren“ und „sicherheitsgefährdenden“ Subjekten vornehmen, sondern vielmehr ein Stück Plastik. Das bedeutet: Persönliche Zuverlässigkeit, bzw. „Sicherheit“ ist hier biographiebezogen und muss nicht tagtäglich erneut hergestellt werden.
Libuše Vepřek
Literatur
1 Aus Gründen der Leserlichkeit wurden Zitate sprachlich leicht geglättet. (weiterlesen)
2 Die Namen der Interviewpartner_innen sowie der Spedition und des Dienstleistungsunternehmens wurden anonymisiert. (weiterlesen)
3 Je nach Aufgabenbereich werden die Beschäftigten unterschiedlich stark überprüft, sodass nicht alle die detailliertere sogenannte „Zuverlässigkeitsüberprüfung“ durchlaufen, sondern manchmal auch eine „Beschäftigungsbezogene Überprüfung“ durch das Luftfahrt Bundesamt (LBA) ausreicht. (weiterlesen)